Vollzugsdefizit ist kein rückwirkendes Ereignis
veröffentlicht am: 1.10.09
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.