Vorläufigkeitsvermerk zu Rentenversicherungsbeiträgen
veröffentlicht am: 1.11.05
In der Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, versieht die Finanzverwaltung Steuerbescheide inzwischen mit einem Vorläufigkeitsvermerk, der jedoch nicht alle anhängigen Verfahren abdeckt.