Übertragung des Bezugsrechts an einer Lebensversicherung
veröffentlicht am: 29.12.00
Schließt der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung ab und räumt das Bezugsrecht daraus unwiderruflich einem Dritten ein, so unterliegt die Einräumung als solche nicht der Schenkungssteuer.