Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
veröffentlicht am: 25.7.26
Auch wenn die Selbstnutzung bereits geplant war, kommt die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nur dann in Frage, wenn eine tatsächliche Selbstnutzung durch den Erblasser erfolgt war.