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Erbschaft und Schenkung
Jahressteuergesetz 2018 auf der Zielgeraden
veröffentlicht am: 31.10.18
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Erbschaftsteuerbefreiung gilt nicht für angrenzenden Garten
veröffentlicht am: 1.8.18
Ein ans selbstgenutzte Haus angrenzender Garten auf einem separaten Flurstück fällt nicht unter die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.
Begünstigtes Vermögen bei einer Vermietungsgesellschaft
veröffentlicht am: 1.6.18
Die Finanzverwaltung bleibt bei ihren bisherigen Kriterien für die Begünstigung von Betriebsvermögen einer Vermietungsgesellschaft.
Steuerhinterziehung durch einen Miterben
veröffentlicht am: 1.5.18
Die rechtlichen Folgen einer Steuerhinterziehung treffen einen Erben auch dann, wenn er von der Tat des Miterben keine Kenntnis hat.
Erbschaftsteuerbegünstigung bei einer Vermietungsgesellschaft
veröffentlicht am: 1.4.18
Unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen gelten diese bei einer Vermietungsgesellschaft nur im Ausnahmefall als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.
Crowdfunding aus steuerlicher Sicht
veröffentlicht am: 31.3.18
Bei der Finanzierung von Vorhaben durch Crowdfunding sind auch steuerliche Aspekte zu beachten.
Reparaturaufwendungen sind keine Nachlassverbindlichkeit
veröffentlicht am: 1.12.17
Auch wenn die Ursache für einen Schaden durch den Erblasser geschaffen wurde, sind daraus folgende Reparaturkosten nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Vorauszahlungen nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten
veröffentlicht am: 1.11.17
Nach dem Tod des Erblassers fällige Einkommensteuervorauszahlungen sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.
Bayern geht Sonderweg bei der Erbschaftsteuer
veröffentlicht am: 1.11.17
Bayern will die von den übrigen Bundesländern beschlossene Richtlinie zur Anwendung der Erbschaftsteuerreform aus dem letzten Jahr nicht anwenden.
Abfindung für Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
veröffentlicht am: 1.9.17
Die Erbschaftsteuer auf eine Abfindung für den Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erben.
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