Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen durch einen Dritten
veröffentlicht am: 1.2.15
Übernimmt ein Dritter die Beiträge für eine Lebensversicherung, sind die Beiträge in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig, nicht nur in Höhe der Werterhöhung des Versicherungsanspruchs.