Volle Abziehbarkeit von Nachlassverbindlichkeiten
veröffentlicht am: 30.9.15
Vermächtnisse, Pflichtteilsausgleichsansprüche und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten sind grundsätzlich in voller Höhe abziehbar, auch wenn das Erbe aus begünstigtem Betriebsvermögen besteht.