Steuerbefreiung für Familienheim nur bei direkter Selbstnutzung
veröffentlicht am: 1.4.13
Familienheime sind von der Erbschaftsteuer befreit - allerdings nur, wenn sie unmittelbar nach dem Erbfall vom Erben weiter selbstgenutzt werden. Auch triftige Gründe erlauben keine vorübergehende Vermietung.