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Erbschaft und Schenkung
Treuhand-Anteile gelten auch als vergünstigtes Betriebsvermögen
veröffentlicht am: 1.10.10
Gegen die Ansicht der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht festgestellt, dass auch Treuhand-Anteile zum vergünstigten Betriebsvermögen gehören.
Gleichbehandlung von Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer
veröffentlicht am: 1.9.10
Die frühere Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig und muss rückwirkend beseitigt werden.
Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern
veröffentlicht am: 1.7.10
Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.
Erbschaftsteuer bei erzwungenem Verkauf einer Freiberuflerpraxis
veröffentlicht am: 1.7.10
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
Latente Einkommensteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
veröffentlicht am: 1.6.10
Auf Stückzinsen wird zweimal Steuer fällig, weil die latente Einkommensteuer darauf bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010
veröffentlicht am: 1.6.10
Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 hat bereits erste Änderungen erfahren.
Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
veröffentlicht am: 1.5.10
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Insolvenz rechtfertigt keinen Erlass der Erbschaftsteuer
veröffentlicht am: 1.5.10
Ein Erlass der nachträglich fällig werdenden Erbschaftsteuer wegen der Insolvenz des Betriebes innerhalb der Behaltensfrist ist nicht möglich.
Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge
veröffentlicht am: 1.5.10
Eine vorgeblich nur kleine Änderung im Jahressteuergesetz 2010 sorgt für kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Planung der Unternehmensnachfolge.
Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall
veröffentlicht am: 1.4.10
Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.
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