Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds
veröffentlicht am: 23.1.04
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.