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Erbschaft und Schenkung
Mitwirkung von Veranlagungsstelle und Außenprüfung
veröffentlicht am: 11.10.02
In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sind die Veranlagungsstellen und die Außenprüfung der Finanzämter zur Mitwirkung verpflichtet.
Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
veröffentlicht am: 23.8.02
Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei Testamentsvollstreckung
veröffentlicht am: 26.7.02
Eine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben.
Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen
veröffentlicht am: 3.5.02
Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Testierfreiheit des Erblassers
veröffentlicht am: 5.4.02
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.
Immobilienvermögen steuerfrei übertragen
veröffentlicht am: 8.2.02
Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.
Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer
veröffentlicht am: 25.1.02
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.
Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden Lebensversicherung
veröffentlicht am: 2.11.01
Wird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt.
Vergünstigungen für Betriebsvermögen
veröffentlicht am: 19.10.01
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.
Zurechnung von Zinsen im Erbfall
veröffentlicht am: 5.10.01
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.
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