Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit
veröffentlicht am: 21.9.01
                        Gehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten.