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Internet und Telekommunikation
Elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen
veröffentlicht am: 1.10.05
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Vorsicht bei elektronischen Rechnungen
veröffentlicht am: 1.10.05
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
Online-Kontoauszüge für die Steuererklärung
veröffentlicht am: 1.9.05
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
Steuerliche Beurteilung von Handyverträgen
veröffentlicht am: 1.8.05
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Deutschen Telekom
veröffentlicht am: 1.7.05
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Moratorium bei den elektronischen Steuererklärungen
veröffentlicht am: 3.6.05
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Internetdomain ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
veröffentlicht am: 29.4.05
Die Anschaffungskosten für eine Internetdomain können nicht abgeschrieben werden, weil die Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
Anfechtung falscher Preisangaben
veröffentlicht am: 25.3.05
Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern.
Abschreibung von Peripheriegeräten
veröffentlicht am: 28.1.05
Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Neues Recht für Onlinebestellungen
veröffentlicht am: 24.12.04
Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben.
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