Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
veröffentlicht am: 4.8.24
Ab 2025 stellt der Fiskus die schon lange geplante Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme bereit, womit die bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht ab Juli 2025 in Kraft tritt.