Kenntnis des Finanzamts von steuererheblichen Tatsachen
veröffentlicht am: 21.12.22
Hat das Finanzamt Kenntnis von allen steuererheblichen Tatsachen, ist die Nichtabgabe einer Steuererklärung keine Steuerhinterziehung, die zu einer längeren Festsetzungsfrist führen würde.