Verspätungszuschlag nur mit triftigen Gründen vermeidbar
veröffentlicht am: 1.10.12
Weil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.