Verwertung gestohlener Bankdaten ist zulässig
veröffentlicht am: 1.12.10
Mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts darf die Finanzverwaltung nun die gestohlenen Bankdaten aus dem Ausland auswerten, denn Straftaten eines Informaten führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.