Kein Mindeststreitwert bei Klage um Aussetzung der Vollziehung
veröffentlicht am: 1.3.08
Auch wenn seit einiger Zeit für normale Klagen beim Finanzgericht ein Mindeststreitwert von 1.000 Euro gilt, so ist bei einer Klage um die Aussetzung der Vollziehung weiter wie bisher zu verfahren.