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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Kontenabrufverfahren startet als Provisorium
veröffentlicht am: 25.3.05
Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.
Unterstützung für Opfer der Flutkatastrophe
veröffentlicht am: 28.1.05
Bund und Länder haben einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, die eine erleichterte und erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien erlauben.
Sofortiger Steuerabzug für Gewinnausschüttungen
veröffentlicht am: 24.12.04
Ab 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen.
Steuererhöhungen im neuen Jahr
veröffentlicht am: 24.12.04
Während die Steuersätze bei den Ertragssteuern 2005 gleich bleiben oder im Fall der Einkommensteuer sogar sinken.
Pause beim Steuerformular EÜR
veröffentlicht am: 12.11.04
Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.
Rechtswidrige Erkenntnisse aus einer Betriebsprüfung
veröffentlicht am: 12.11.04
Wird eine Betriebsprüfung zielgerichtet dazu genutzt, Erkenntnisse über Dritte zu gewinnen, so sind diese Erkenntnisse rechtswidrig erlangt und deshalb unverwertbar.
Schätzung genügt für Strafurteil
veröffentlicht am: 1.10.04
Strafgerichte dürfen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit auch von einer strafbaren Steuerhinterziehung ausgehen.
Datenanalyse bei der Betriebsprüfung
veröffentlicht am: 20.8.04
Die Betriebsprüfer haben sehr umfassende Möglichkeiten, bei einer elektronischen Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
Versäumnis einer Ausschlussfrist
veröffentlicht am: 9.7.04
Das Versäumnis einer Ausschlussfrist im Einspruchsverfahren hat keine Auswirkungen auf das Klageverfahren.
Ende der Steuerpflicht bei der Kfz-Steuer
veröffentlicht am: 28.5.04
Die Steuerpflicht für die Kfz-Steuer endet erst mit der Abgabe einer Veräußerungsanzeige.
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