Dokumentation von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
veröffentlicht am: 10.10.23
Sofern klar ist, dass die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wurde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine ungenaue Dokumentation der Arbeitszeit nicht schädlich für die Steuerfreiheit der Zuschläge.