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Personal, Arbeit und Soziales
Details zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge
veröffentlicht am: 2.1.17
Arbeitgeber können ab 2017 die Nutzung von Elektro- oder Hybridautos in mehrfacher Hinsicht steuerbegünstigt fördern. Was dabei im Detail zu beachten ist, hat das Bundesfinanzministerium jetzt erklärt.
Anwendungsfragen zu Betriebsveranstaltungen
veröffentlicht am: 2.1.17
Das Bundesfinanzministerium hat verschiedene Anwendungsfragen zur steuerlichen Handhabung der Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen beantwortet.
Sachbezugswerte für 2017
veröffentlicht am: 1.1.17
Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2017
veröffentlicht am: 1.1.17
Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden.
Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
veröffentlicht am: 30.12.16
Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.
Anhebung des Mindestlohns für 2017 auf 8,84 Euro
veröffentlicht am: 1.12.16
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Widerruf der Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen
veröffentlicht am: 1.12.16
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer
veröffentlicht am: 30.11.16
Für die Ermittlung der Kirchensteuer auf pauschale Lohn- oder Einkommensteuer gibt es die Wahl zwischen einem individuellen Nachweis und einem vereinfachten Verfahren.
Steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen
veröffentlicht am: 31.10.16
Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.
Rabattfreibetrag gilt auch für Versorgungsleistungen im Ruhestand
veröffentlicht am: 31.10.16
Die Anwendung des Rabattfreibetrags ist nicht auf die Dauer der aktiven Berufstätigkeit beschränkt sondern kommt auf für Leistungen im Ruhestand in Frage.
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