Steuerfreie Bezüge auch beim Bundesfreiwilligendienst
veröffentlicht am: 1.11.11
Wer den Bundesfreiwilligendienst leistet, geht ein normales Dienstverhältnis ein, auch wenn die Bezüge vorbehaltlich einer Gesetzesänderung in der Regel erst einmal steuerfrei bleiben sollen.