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Personal, Arbeit und Soziales
Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit Angehörigen
veröffentlicht am: 19.3.04
Eine Reihe von Anforderungen muss erfüllt sein, damit Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen anerkannt werden, die im Betrieb mitarbeiten.
Aufzeichnungspflichten bei geringfügigen Beschäftigungen
veröffentlicht am: 20.2.04
Die Sozialversicherungsträger verlangen, dass trotz der Vereinfachungen bei geringfügigen Beschäftigungen im vergangenen Jahr auch weiterhin Stundenaufzeichnungen geführt werden.
Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2004
veröffentlicht am: 23.1.04
Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.
Begrenzung für steuerfreie Lohnzuschläge
veröffentlicht am: 9.1.04
Ab 2004 gilt eine Begrenzung für die steuerfreien Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Neue Sachbezugswerte und Pauschbeträge für 2004
veröffentlicht am: 9.1.04
Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.
Koch-Steinbrück für Arbeitgeber
veröffentlicht am: 19.12.03
Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.
Lohnsteuer-Richtlinien 2004
veröffentlicht am: 21.11.03
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2004 enthalten einige relevante Änderungen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit
veröffentlicht am: 26.9.03
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Keine Arbeitnehmerhaftung für Auftragsstornierung
veröffentlicht am: 29.8.03
Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.
Gehaltsabrechung ist kein Schuldanerkenntnis
veröffentlicht am: 15.8.03
Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.
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