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Personal, Arbeit und Soziales
Aufstockung der Geringfügigkeitsgrenze
veröffentlicht am: 18.7.03
Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.
Freigrenze für Sachbezüge
veröffentlicht am: 20.6.03
Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.
Neue Meldepflicht beim Arbeitsamt
veröffentlicht am: 23.5.03
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.
Kein Arbeitslosengeld bei alkoholbedingter Kündigung
veröffentlicht am: 25.4.03
Einem Arbeitnehmer, dem infolge des Führerscheinentzuges wegen alkoholisierten Fahrens gekündigt wird, steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu.
Erziehungsurlaub ohne Einfluss auf Sozialpläne
veröffentlicht am: 28.3.03
Die Inanspruchnahme eines Erziehungsurlaubs darf sich nicht negativ auf die Abfindung durch einen Sozialplan auswirken, der auch die Beschäftigungsdauer berücksichtigt.
Sozialbeiträge sind kein Einkommensbestandteil
veröffentlicht am: 7.3.03
Leistungen eines Arbeitgebers zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer sind nicht Bestandteil des Arbeitslohnes.
Rentenalter heißt nicht Rentenzwang
veröffentlicht am: 17.1.03
Mit dem Erreichen des Rentenalters und ohne entsprechende Vereinbarung endet ein Arbeitsverhältnis nicht von selbst.
Hartz-II-Gesetz und Minijobs
veröffentlicht am: 10.1.03
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz II") zum 1. April 2003 werden die Minijobs neu geregelt.
Basteln an der Sozialversicherung
veröffentlicht am: 1.11.02
Die Bundesregierung erhöht den Beitrag zur Rentenversicherung von auf 19,5 % und hebt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze an. Auch an der Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird gebastelt.
Überstundenvergütung und Arbeitsfreistellung
veröffentlicht am: 11.10.02
Leistet ein Arbeitnehmer über längere Zeit vergütete Überstunden, so zählen diese auch bei späterer Arbeitsfreistellung zum fortzuzahlenden Lohn.
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