Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen
veröffentlicht am: 6.8.24
Unabhängig davon, ob Tantiemen tatsächlich ausgezahlt werden, gelten sie bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit Feststellung des Jahresabschlusses als fällig und zugeflossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.