Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
veröffentlicht am: 15.11.25
Auch nach einem schädlichen Beteiligungserwerb, der zum Verlustuntergang für die Zukunft führt, ist noch ein Verlustrücktrag der bis zum Beteiligungserwerb angefallenen Verluste möglich.