Erlass von Nachzahlungszinsen im Rahmen der Corona-Maßnahmen
veröffentlicht am: 31.1.23
Auf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden.