Zufluss von Kapitalerträgen bei gespaltener Gewinnverwendung
veröffentlicht am: 11.2.22
Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor.