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Umsatzsteuer
Weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht
veröffentlicht am: 15.12.06
Neben der Erhöhung des Normalsteuersatzes auf 19 % treten zum Jahreswechsel noch eine ganze Reihe anderer Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft.
Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 %
veröffentlicht am: 15.12.06
Ab dem 1. Januar 2007 gilt der um 3 % erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %. Damit verbunden ist eine Fülle von Übergangs- und Sonderregelungen.
Immobilienverkauf ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen
veröffentlicht am: 1.12.06
Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.
Schadensersatz führt nicht zur Vorsteuerberichtigung
veröffentlicht am: 1.10.06
Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.
Preisnachlässe innerhalb einer Leistungskette
veröffentlicht am: 1.9.06
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers.
Vorbereitung auf die Umsatzsteuererhöhung
veröffentlicht am: 1.8.06
Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.
Kein Betriebsausgabenabzug für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer
veröffentlicht am: 1.8.06
Einnahmen-Überschuss-Rechner können den im Vorjahr vergessenen Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer nicht im laufenden Jahr nachholen.
Was ist neu für Selbstständige und Unternehmer?
veröffentlicht am: 1.7.06
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Was ist neu für alle Steuerzahler?
veröffentlicht am: 1.7.06
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Bezeichnung des Leistungsempfängers
veröffentlicht am: 1.7.06
Wird eine Rechnung an einen Dritten adressiert, so muss aus ihr unzweifelhaft der Leistungsempfänger hervorgehen.
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