Gratis-Hardware zum Telefonanschluss oder Internetzugang
veröffentlicht am: 1.6.06
Ob bei der Abgabe von Hardwarekomponenten zu einem Netzbenutzungsvertrag eine einheitliche Leistung vorliegt, richtet sich danach, ob die Abgabe einer unselbstständigen Neben- oder selbstständigen Hauptleistung entspricht.