Vorsteuerabzug aus nicht abziehbaren Betriebsausgaben
veröffentlicht am: 1.9.05
Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.