Boni, Skonti und Lieferdaten in Rechnungen
veröffentlicht am: 20.8.04
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jetzt Klarheit, welche Angaben bei Boni, Skonti und Lieferungs- und Leistungsdaten aus umsatzsteuerlicher Sicht vorgeschrieben sind.