Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
veröffentlicht am: 1.12.24
Das Bundesamt für Justiz wird in Fällen, in denen die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 bereits abgelaufen ist, erst im April mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen.