Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
veröffentlicht am: 26.4.24
Vergütet ein Dritter die Leistungen aufgrund eines Gutscheins, dann fallen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst mit dieser Zahlung der Vergütung die entsprechenden Einnahmen an, nicht schon bei der Leistungsausführung.