Gemischt genutzter Raum nicht anteilig
als Arbeitszimmer abziehbar
veröffentlicht am: 27.2.16
Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.