Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich
veröffentlicht am: 30.11.15
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.