Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber
veröffentlicht am: 21.1.24
Arbeitnehmer können nicht ihren Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen, sondern müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um die Pauschale zu erhalten.