Häusliches Arbeitszimmer wegen gesundheitlicher Einschränkungen
veröffentlicht am: 16.2.23
Wer aus gesundheitlichen Gründen zeitweise im häuslichen Arbeitszimmer tätig wird, kann das Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz bereitstellt.