Garagenkosten mindern nicht den 1 %-Vorteil für Firmenwagen
veröffentlicht am: 1.8.19
Ohne Verpflichtung durch den Arbeitgeber, nach der der Dienstwagen in der heimischen Garage abzustellen ist, können die anteiligen Kosten für die Garage auch nicht auf den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung angerechnet werden.