Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1 %-Regelung abziehbar
veröffentlicht am: 1.4.15
Auch wer die 1 %-Regelung für seinen Dienstwagen nutzt, kann selbst getragene Benzinkosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, soweit sie nicht auf Wege entfallen, für die die Entfernungspauschale gelten würde.