Zeitanteiliger Ansatz der
1 %-Regelung nicht möglich
veröffentlicht am: 1.5.15
Steht der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur eingeschränkt zur Verfügung, ist für die Privatnutzung trotzdem der volle Betrag nach der 1 %-Regelung anzusetzen.