Fahrzeitverkürzung genügt nicht für beruflich veranlassten Umzug
veröffentlicht am: 1.11.13
Wenn die verbleibende Fahrzeit für den Arbeitsweg auch nach einem Umzug noch deutlich über dem liegt, was im Berufsverkehr üblich ist, liegt trotz insgesamt kürzerer Fahrzeit kein beruflich veranlasster Umzug vor.