Aufteilungsverbot gilt nicht für häusliches Arbeitszimmer
veröffentlicht am: 3.8.13
In der nach wie vor kontroversen Frage, ob auch ein nur teilweise als Arbeitszimmer genutzter Raum steuerlich berücksichtigungsfähig ist, hat das Finanzgericht Köln im Sinne der Steuerzahler entschieden.