Eigennutzung einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist
veröffentlicht am: 1.12.17
Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt.