Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-Ehegatten
veröffentlicht am: 1.8.17
Ein Steuerzahler kann die AfA aus der betrieblichen Nutzung einer Immobilie, die seinem Ehegatten gehört, nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er auch die Anschaffungskosten der Immobilie getragen hat.