Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand
veröffentlicht am: 4.1.17
Selbst ein langjähriger Leerstand muss nicht automatisch dazu führen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht wegfällt, wenn die Gründe des Leerstands nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.