Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug
veröffentlicht am: 1.10.13
Auch die behelfsmäßige Eigennutzung einer Immobilie, die für den Fall der erfolgreichen Vermietung jederzeit sofort beendet werden könnte, verhindert den Werbungskostenabzug.