Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung
veröffentlicht am: 1.7.13
Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.