Verdoppelter Höchstbetrag für Handwerkerleistungen ab 2009
veröffentlicht am: 1.2.13
Ob der Ende 2008 verdoppelte Höchstbetrag für Handwerkerleistungen nun ab 2008 oder 2009 gilt, hat der Bundesfinanzhof nun endgültig zugunsten der vorherrschenden Meinung entschieden.