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Einkommensteuer - Immobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung
veröffentlicht am: 1.12.07
Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.
Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
veröffentlicht am: 1.12.07
Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.
Ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen
veröffentlicht am: 1.11.07
Die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen muss das Finanzamt nachweisen, wenn es unterstellt, dass diese um mehr als 25 % unterschritten werden.
Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
veröffentlicht am: 1.11.07
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Umbau eines Großraumbüros
veröffentlicht am: 1.11.07
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung
veröffentlicht am: 1.10.07
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig
veröffentlicht am: 1.10.07
Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
Darlehensverträge unter nahen Angehörigen
veröffentlicht am: 1.10.07
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
Schuldzinsen in einem Cash-Pool nicht abziehbar
veröffentlicht am: 1.9.07
Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.
Reparaturkosten für einen Wasserschaden sind Erhaltungsaufwand
veröffentlicht am: 1.9.07
Die zur Beseitigung eines Wasserschadens angefallenen Kosten sind als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abzugsfähig.
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