Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
veröffentlicht am: 1.6.07
Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.