Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
veröffentlicht am: 16.5.25
Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit schließt den Kindergeldanspruch auch dann nicht automatisch aus, wenn das Fernstudium im ersten Semester nur in geringem Umfang vorangetrieben wird, sofern das Studium hinreichend ernsthaft betrieben wird.