Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
veröffentlicht am: 30.4.25
Der Umzug in eine größere Wohnung, um erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst und führt daher nicht zu abziehbaren Umzugskosten.