Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
veröffentlicht am: 31.1.25
Auch wenn die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio notwendig ist, um an einem dort angebotenen medizinisch notwendigen Training teilzunehmen, sind die Mitgliedsbeiträge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.