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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung
veröffentlicht am: 1.9.14
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.
Abfindung des Versorgungsausgleichs ist nicht abziehbar
veröffentlicht am: 1.9.14
Eine Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs ist ohne gesetzliche Grundlage, also vor der Gesetzesänderung 2008, nicht als Sonderausgabe abziehbar.
Beschwerden zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen
veröffentlicht am: 1.8.14
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Mini-Jahressteuergesetz kurzfristig beschlossen
veröffentlicht am: 1.8.14
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Kindergeldleistungen im Ausland
veröffentlicht am: 1.8.14
Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.
Sterbegeld ist nicht steuerpflichtig
veröffentlicht am: 1.7.14
Der Bestattungskostenzuschuss einer Versorgungseinrichtung ist kein steuerpflichtiges Einkommen.
Neuer Anlauf für Steuervereinfachungsgesetz
veröffentlicht am: 1.6.14
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Kindergeldanspruch entfällt für berufstätige Kinder
veröffentlicht am: 1.5.14
Für ein Kind, das nach der ersten Berufsausbildung nur berufsbegleitend studiert, besteht kein Kindergeldanspruch mehr.
Kindergeldanspruch für verheiratete Kinder
veröffentlicht am: 1.5.14
Auch für verheiratete Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld - unabhängig vom Einkommen des Ehepartners.
Diätverpflegung ist keine außergewöhnliche Belastung
veröffentlicht am: 1.4.14
Selbst ärztlich verordnete Diätverpflegung, die notwendig ist, um Medikamenteneinnahme zu vermeiden, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
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