Führerschein und Pkw-Umbau wegen Behinderung nicht abziehbar
veröffentlicht am: 1.11.13
Wer trotz Behinderung noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, hat keinen Anspruch darauf, die Kosten für einen Führerschein oder den behindertengerechten Umbau des Autos als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.